Pensionsabfindungen - Beitragspflichtig?

Wie werden Pensionsabfindungen, die während eines aufrechten Dienstverhältnisses für den Verzicht auf Anwartschaftsrechte auf eine Betriebspension ausbezahlt werden, beitragsrechtlich beurteilt.

Zahlt der Dienstgeber seinen Dienstnehmern bei aufrechtem Dienstverhältnis einen einmaligen Betrag (hier: Ablöse einer zuvor gewährten Firmenpension), kann darin keine Maßnahme der
Zukunftssicherung iSd § 49 Abs. 3 Z. 18 lit. a ASVG erblickt werden, auch wenn damit die Absicht verfolgt wird, zur Pensionsvorsorge der Dienstnehmer beizutragen. Vielmehr handelt es sich bei dieser zur freien Verfügung der Dienstnehmer geleisteten Zahlung um laufendes Entgelt. Bei Aufwendungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung der Dienstnehmer iSd § 49 Abs. 3 Z. 18 lit. a ASVG handelt es sich nicht nur um zweckbestimmte, sondern
um zweckgebundene Leistungen des Dienstgebers.

(Quelle: VwGH vom 4. August 2004, 2002/08/0218)

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