IESG-Pflicht bei leitenden Angestellten und Geschäftsführern?

Beitragspflicht nach dem IESG für leitende Angestellte - nicht jedoch für handelsrechtliche Geschäftsführer!

Aufgrund einer Entscheidung der Obersten Gerichtshofes (OGH 8 ObS 13/03z vom 29. April 2004) ist die Ausnahme der leitenden Angestellten vom Schutzbereich des IESG EU-widrig. Die GKKs beziehen daher diese Personen seit 1. Jänner 2005 nicht nur in den Schutzbereich sondern auch in die Beitragspflicht ein, z.B. Prokuristen. Handelsrechtliche Geschäftsführer bleiben jedoch weiterhin vom IESG-Schutzbereich ausgeschlossen - dh. für diese Personen sind weiterhin keine Beiträge abzuführen. 

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