Kfz-Sachbezug und wesentlich beteiligter GS-GF

Sichtlich dürfte die Finanz nun bei den LNK für die wesentlich beteiligten GS-GF betreffend Kfz die Richtung ändern. Lt. meines "Informanten" gibt es eine Weisung vom Fachbereich, dass nun entweder die SBW-VO oder der Privatanteil der gesamten Kosten angesetzt werden kann. Ich warte einmal ab, bis es da eine offizielle Info gibt!

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